Sportarten

Der Spitzen- und Leistungssport im Gehörlosen Sportverband Niedersachsen besteht aus den deaflympischen Sportarten Basketball, Bowling, Fußball (Frauen und Männer), Leichtathletik, Schwimmen und Sportschießen.

 

Dabei verteilen sich die Schwerpunkte auf unterschiedliche Vereine des GSN.

 


Voraussetzungen für die Teilnahme an Meisterschaften des Gehörlosensports ist die Vorlage eines DGS Verbandspasses mit den eingetragenen Werten des Hörverlustes.

 

Im Gehörlosensport sind nur Athleten teilnahmeberechtigt, wenn sie dauerhaft ein Hörverlust von mindestens 55dB auf beiden Ohren nachweisen. Hierzu muss vor Ausstellung eines Verbandspasses ein Hörtest mit einem Audiogramm durch einen Hals- Nasen- Ohrenarzt erstellt werden.

 

Formular Hörtest (Stand 2011)

 

Während der Wettkämpfe ist das Tragen von Hörhilfen, Hörgeräten, sowie externen Cochlear Implantaten verboten.

 

Richtlinien bei Cochlear Implantaten (CI)

 

Für die Durchführung von oder Teilnahme an nationalen oder internationalen Veranstaltungen haben Vereine eine Genehmigung des Sportverbandes einzuholen.

 

Genehmigungsantrag Sportveranstaltungen (Stand 2012)

 

 

Für Werbung auf Sport- und Wettkampfbekleidung hat der DGS Werberichtlinien erlassen die zu beachten sind.

 

Werberichtlinien (Stand 2011)